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Unsere AGB's

1. Allgemeines
1.1. Die MarinAcryl Boots & Yacht-Verglasung, Inh. Maurice Lengersdorf, Parkstraße 24, 52525
Heinsberg, vertreibt Bootsscheiben und Luken aus Acrylglas sowie sonstige Produkte aus

durchsichtigen Kunststoffen nebst Zubehör zur Verwendung im Bootsbau. Darüber hinaus wer-
den die Produkte auf Wunsch des Kunden von MarinAcryl in deren Betrieb oder vor Ort montiert

und bzw. demontiert.
1.2. Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Geltungsbereich
2.1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen. MarinAcryl
arbeitet ausschließlich nach diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur,
soweit sie mit den Bedingungen der MarinAcryl übereinstimmen oder MarinAcryl ausdrücklich in
Textform ihrer Geltung zugestimmt hat.
2.2. Die AGB gelten bei Geschäften mit Unternehmern und Verbrauchern (nachfolgend Kunden
genannt).
3. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
3.1. Vertragsabschluss

3.1.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt MarinAcryl, sofern keine abweichende Vereinbarung ge-
troffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unver-
bindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die

Möglichkeit (fern-) mündlich oder in Textform und fristgerecht das Angebot gegenüber der Mari-
nAcryl zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der MarinAcryl ist unverbindlich und führt

nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der auf die Bestätigung des Kunden folgenden
verbindlichen Auftragsbestätigung der MarinAcryl kommt der Vertrag zwischen der MarinAcryl
und dem Kunden zustande, spätestens aber mit Lieferung der Ware.

3.1.2 Angebote der MarinAcryl gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegen-
über Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als "freibleibend" oder "unver-
bindlich" gekennzeichnet wurde.

3.2. Lieferung

3.2.1 MarinAcryl liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse. Ist der Kunde Unter-
nehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch

den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3.2.2 Erfüllungsort ist der Sitz der MarinAcryl, wenn der Kunde Unternehmer ist.

3.2.3 Wird die Ware auf Anfordern des Kunden versandt, erhöht sich der Preis um eine Versand-
kostenpauschale.

3.2.4 Die Lieferung erfolgt zu dem in der Annahme angegebenen Termin. Ist kein Termin ange-
geben, erfolgt die Lieferung ca. 6 Wochen nach Eingang der Annahme beim Kunden.

3.3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten

3.3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine ab-
weichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausge-
wiesen wurden.

3.3.3 Ohne Mahnschreiben kommt der Kunde, der nicht leistet, nach Ablauf von 30 Tagen nach

Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. Sen-
det MarinAcryl dem Kunden ein Mahnschreiben nach Fälligkeit, begründet dies ebenfalls den

Verzug des Kunden.
3.3.4 Kommt der Kunde der Zahlung des vereinbarten Preises trotz erfolglosem Setzen seiner
angemessenen Nachfrist nicht nach, ist MarinAcryl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und

die Ware herauszuverlangen. Hat der Kunde einen Teil seiner Zahlung geleistet, so kann Mari-
nAcryl vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn MarinAcryl an der geleisteten Teilzahlung

kein Interesse mehr hat.

3.4. Eigentumsvorbehalt
3.4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von MarinAcryl
(nachfolgend: Vorbehaltsware).
3.4.2 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für MarinAcryl als Hersteller
gemäß § 950 BGB, ohne MarinAcryl zu verpflichten.

3.4.3 Wird die im Eigentum der MarinAcryl stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbei-
tet, so erwirbt MarinAcryl das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswer-
tes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbei-
tung. Der Kunde wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für MarinAcryl

verwahren.
3.4.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

- Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von MarinAcryl bis zur Erfüllung sämtlicher MarinAcryl ge-
gen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

- Der Unternehmerkunde ist befugt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an
Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an MarinAcryl erfolgt und
dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen
erfüllt hat.
- Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne
dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

- Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von MarinAcryl die Vorbehaltsware nicht ver-
pfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vor-
behaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse

von MarinAcryl. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen
Dritter hat der Unternehmerkunde MarinAcryl unverzüglich zu benachrichtigen.

- Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswa-
re einschließlich aller Nebenrechte bereits jetzt in voller Höhe im voraus sicherungshalber an

MarinAcryl ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unterneh-
merkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die MarinAcryl abge-
tretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Wei-
se, z.B. durch Abtretung, zu verfügen.

- Auf Verlangen von MarinAcryl hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betref-
fenden Abnehmer bekannt zu machen und MarinAcryl die zur Geltendmachung ihrer Rechte ge-
gen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erfor-
derlichen Auskünfte zu erteilen. MarinAcryl wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen

des Kunden nach Wahl von MarinAcryl freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forde-
rungen um mehr als 20% übersteigt.

3.5. Abnahme
3.5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Ware abzunehmen.

3.5.2 Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Ware trotz einer von MarinAcryl ge-
setzten angemessenen Frist nicht abnimmt.

3.6. Gewährleistung

3.6.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garan-
tie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

3.6.2 Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet MarinAcryl über die Art der Nacherfüllung und es

gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangel-
haften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungs-
anspruch nicht erfasst.

3.6.3 Der Kunde, der Unternehmer ist, hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens in-
nerhalb einer Frist von einer Woche nach Feststellung des vertragswidrigen Zustandes der Wa-

re der MarinAcryl in Textform mitzuteilen. Maßgeblich zur Wahrung der Frist ist der Zugang der

Mitteilung bei MarinAcryl. Unterlässt der dies, so erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Mo-
nate nach der Feststellung des Mangels durch den Unternehmer. Dies gilt jedoch nicht, sollte

MarinAcryl Arglist vorzuwerfen sein.
3.6.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Ware für Verbraucher; für
Unternehmer gilt eine Frist von einem Jahr ab Abnahme.

3.6.5 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstel-
lers und/oder der MarinAcryl als vereinbart, sofern der Kunde Unternehmer ist. Öffentliche Äu-
ßerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers und/oder MarinAcryl stellen daneben

keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar; schriftliche Vereinbarungen zwi-
schen MarinAcryl und dem Kunden bleiben unberührt.

3.7 Weitere Haftung

3.7.1 Über die Mängelhaftung gem. Ziff. 3.6 hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbeson-
dere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Ver-
mögensschäden, sind ausgeschlossen.

3.7.2 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder gro-
ber Fahrlässigkeit von MarinAcryl beruht. Sie gilt ferner nicht bei der schuldhaften Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten durch MarinAcryl. In diesem Fall ist die Haftung von MarinAcryl
der Höhe nach auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt.

3.7.3 Gegenüber Unternehmern haftet MarinAcryl auch für die grob fahrlässige Verletzung un-
wesentlicher Vertragspflichten ihrer einfachen Erfüllungsgehilfen nicht.

3.7.4 Diese Haftungsbeschränkung umfasst keine Ansprüche des Kunden nach dem Produkt-
haftungsgesetz. Des Weiteren gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei Körper- und Gesund-
heitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, sofern diese Schäden auf einem zure-
chenbaren Verhalten der MarinAcryl beruhen.

3.7.5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach zwei Jahren
ab Abnahme der Ware, es sei denn, der MarinAcryl ist Arglist vorzuwerfen.
3.7.6 MarinAcryl haftet nicht für eine Aufhebung oder Einschränkung der bestimmungsgemäßen

Verwendung der Sache, wenn der Kunde oder ein von dem Kunden beauftragter Dritter nach-
trägliche Änderungen an der Sache vorgenommen haben.

4. Allgemeine Montage- und Reparaturbedingungen
4.1. Geltungsbereich/Verweis

Es gelten die Regelungen unter Ziffer 3. dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine ab-
weichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im

Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
4.2 Kosten
4.2.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistung nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann
der Kunden Kostengrenzen setzen.

4.2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die MarinAcryl nur auf ausdrückliche An-
forderung durch den Kunden erstellt.

4.2.3 Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von Mari-
nAcryl schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Die zur Abgabe des Kosten-
voranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Re-
paratur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet wer-
den können.

4.2.4 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die un-
verbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren

Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, wird MarinAcryl den Vertragspart-
ner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die MarinAcryl erst bei Gelegen-
heit der Reparatur feststellt und die bislang nicht im Umfang des Reparaturauftrages umfasst

waren.
4.2.5 Die Sache wird nach einem von MarinAcryl nicht zu vertretenden Abbruch der Reparatur

nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehen-
den Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

4.2.6 Bei Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Son-
derleistungen, sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils

gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages
ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen
im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
4.3 Kündigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat

er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für be-
stellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn

und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die MarinAcryl zu vertreten hat. Nach

der Kündigung legt MarinAcryl Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvoll-
ziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin be-
nannten Zahlungsfrist zu.

4.4 Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. MarinAcryl kann bei Auftragsertei-
lung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

4.5. Mitwirkungspflichten
4.5.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort
der Montage bzw. der Reparatur zu Sorgen.

4.5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen An-
schlüsse auf seine Kosten bereit zu stellen. er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzu-
stellen und sonstige Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

4.5.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist MarinAcryl nach Setzung einer
angemessenen Frist berechtigt, aber nicht verpflichtet, anstelle und auf Kosten des Kunden die
Handlungen vorzunehmen.
4.5.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
4.6 Frist für die Ausführung der Montage oder Reparatur

4.6.1 Die Angaben von MarinAcryl über Montage- und Reparaturfristen beruhen auf Schätzun-
gen und sind unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

4.6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von MarinAcryl nicht zu vertretener betrieblicher Behin-
derungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Materialien oder Ersatz-
teilen, Lieferungs- und Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen,

höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten
zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
4.7 Abnahme der Montage, Reparatur, Übernahme durch den Kunden
4.7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden
ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
4.7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 12
Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme

in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Be-
nutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spä-
testens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

4.8 Erweitertes Pfandrecht
4.8.1 MarinAcryl steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem
aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenständen zu.

4.8.2 Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Er-
satzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auf-
tragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbin-
dung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt

sind.
4.9. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Montage oder Reparatur MarinAcryl unverzüglich mitzuteilen.
Hat der Kunde ohne Einwilligung von MarinAcryl Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst
ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von MarinAcryl für

diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungs-
bedürftigen Teilen unterbleibt.

5. Datenschutz

MarinAcryl speichert im Rahmen der Auftragserfüllung und etwaiger weiterer Leistungen die ge-
schäfts- und personenbezogenen sowie technische Daten des Kunden unter Beachtung der da-
tenschutzrechtlichen Bestimmungen. MarinAcryl ist berechtigt und der Kunde erklärt sich hiermit

einverstanden, dass diese Daten von MarinAcryl ausschließlich für eigene geschäftliche Zwe-
cke, einschließlich der Produktunterstützung und -entwicklung, verwendet werden; das schließt

die Übermittlung von listenmäßig oder sonst zusammengefassten Daten an Zulieferer oder
sonstige mit der Auftragserfüllung unmittelbar befasster Unternehmen ein.
6. Sonstige Bestimmungen
6.1 Der Kunde teilt Änderungen seiner Geschäftsadresse MarinAcryl unverzüglich in Textform
mit.
6.2 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem materiellen Recht. Das UN-Kaufrecht
wird ausgeschlossen.
6.3 Als Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern wird der Geschäftssitz der MarinAcryl

vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesre-
publik Deutschland hat oder der Geschäft- oder Wohnsitz im Zeitpunkt einer Klageerhebung

nicht bekannt ist. Jeder der Vertragschließenden ist aber auch berechtigt, den anderen Teil an
dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
6.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschleißlich dieser AGB
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen

Bestimmungen. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung er-
setzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten

kommt.

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